EN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Stand: 31. Oktober 2026

Mit KI-Unterstützung erstellt und intern geprüft; nicht anwaltlich geprüft.

1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsgrundlagen

1.1 Anbieter ist Stefan Obholz, handelnd unter OBHOLZ SOLUTIONS, erreichbar unter hello@obholz.solutions. Anschrift und weitere Anbieterangaben finden Sie im Impressum auf https://obholz.solutions.

1.2 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern.

1.3 Diese AGB gelten, wenn sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Widersprüchen gehen die vereinbarte Leistungsbeschreibung und die besonderen Bedingungen des Einzelangebots diesen AGB vor. Eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung geht in ihrem datenschutzrechtlichen Regelungsbereich vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihrer Geltung zustimmen; gesetzliche Regeln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angaben auf unserer Website sind eine Einladung zur Anfrage, kein bindendes Vertragsangebot. Eine Anfrage oder deren automatische Eingangsbestätigung begründet noch keinen Auftrag.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Bei einem freibleibenden Angebot gibt der Kunde mit seiner Bestellung das Vertragsangebot ab; der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Bei ausdrücklich bindenden Angeboten gilt die dort angegebene Annahmefrist. Leistungsumfang, Vergütung, Termine und diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Zur Dokumentation verwenden wir Textform, beispielsweise E-Mail; der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

3. Leistungen und Vertragsarten

3.1 Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Ergebnisse, Tätigkeiten, Einsatzbedingungen und Ausschlüsse. Paketnamen allein erweitern den Leistungsumfang nicht. Ein wirtschaftlicher Erfolg, bestimmte Einsparungen, Umsätze, Suchmaschinenpositionen oder die Bewilligung von Fördermitteln werden nicht geschuldet. Die Pflicht, ein vereinbartes Werk mangelfrei herzustellen, bleibt davon unberührt.

3.2 Beim KI-Check schulden wir den vereinbarten Analysebericht mit Umsetzungsplan als Werk auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Prozessbeschreibung. Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht enthalten. Der Check ist keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Es werden keine produktiven Kundenbestände untersucht. Eine Anrechnung des Check-Entgelts auf einen späteren Sprint erfolgt, wenn dies im Einzelangebot vereinbart ist; dort werden Umfang und Voraussetzungen der Anrechnung festgelegt.

3.3 Website-Sprint und Werkzeug-Sprint sind Werkleistungen. Beim Website-Sprint werden die zu erstellenden Seiten, Funktionen und Abnahmekriterien vereinbart. Zwei gebündelte Korrekturrunden innerhalb der vereinbarten Gestaltung und des vereinbarten Umfangs sind enthalten. Mängelbeseitigung zählt nicht als Korrekturrunde. Der Kunde liefert die für seinen Auftritt erforderlichen Rechtstexte; ihre rechtliche Erstellung oder Prüfung ist nicht Teil des Sprints. Beim Werkzeug-Sprint werden ein abgegrenzter Ablauf, Schnittstellen und eine Abnahmeliste mit zehn bis zwanzig vereinbarten Testfällen festgelegt. Entwicklungs- und Testdaten sind ausschließlich synthetische Daten ohne Personenbezug.

3.4 Entwicklung zum Monatssatz ist eine Dienstleistung im vereinbarten Zeit- oder Kapazitätsumfang. Wir schulden die fachgerechte Tätigkeit, nicht die Fertigstellung beliebig vieler Aufgaben oder einen bestimmten Projekterfolg. Prioritäten und Arbeitsumfang werden abgestimmt. Werden bestimmte abnahmefähige Ergebnisse verbindlich vereinbart, gelten für diese Leistungsteile die Regeln über Werkleistungen; die Bezeichnung als Monatsleistung ändert daran nichts.

3.5 Betreuung umfasst nur ausdrücklich vereinbarte Tätigkeiten und Servicezeiten. Hosting, Rufbereitschaft, bestimmte Reaktionszeiten, Sicherungsintervalle und Verfügbarkeiten sind ohne entsprechende Vereinbarung nicht enthalten. Betreuung mit Zugriff auf personenbezogene Auftragsdaten und Hosting beginnen erst, wenn die erforderlichen Datenschutzvereinbarungen und technischen Schutzmaßnahmen eingerichtet sind. Bis dahin erfolgt ausschließlich die vereinbarte Übergabe ohne laufenden Betrieb durch uns.

4. Richtungs-Garantie beim Website-Sprint

4.1 Ist die Richtungs-Garantie im Einzelangebot enthalten, stellen wir am dritten Werktag ab dem vereinbarten Projektbeginn zwei Gestaltungsrichtungen vor; der Beginn zählt als erster Tag, sofern er ein Werktag ist. Passt keine davon, kann der Kunde uns dies innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang beider Richtungen in Textform mitteilen und den Website-Sprint auf dieser Grundlage beenden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

4.2 In diesem Fall erstatten wir eine für den Website-Sprint geleistete Vorauszahlung innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Zugang der Erklärung vollständig. Für die bis dahin innerhalb des Sprints erbrachten Leistungen fällt kein Entgelt an. Entwürfe dürfen nicht produktiv verwendet werden. Die Auswahl und Freigabe einer Richtung zur weiteren Umsetzung beendet diese besondere Beendigungsmöglichkeit; bloßes Schweigen ist keine Freigabe. Die Richtungs-Garantie verspricht nur das hier geregelte Beendigungs- und Erstattungsrecht, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine über die vereinbarte Leistung hinausgehende Beschaffenheit. Gesetzliche Mängel-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

5. Mitwirkung und Termine

5.1 Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellt vereinbarte Inhalte, Vorgaben, rechtmäßig nutzbare Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit. Er weist uns auf besondere Anforderungen und vorhersehbare Folgen eines Ausfalls hin. Wir prüfen die technische Umsetzbarkeit im vereinbarten Umfang; eine umfassende Rechtsprüfung der Kundenmaterialien ist nicht enthalten. Erkennbaren Problemen gehen wir nach und weisen darauf hin.

5.2 Zugänge werden nur über einen vorher vereinbarten sicheren Weg bereitgestellt, nicht über Freitextanfragen oder KI-Werkzeuge. Für Bau und Tests benötigen wir keine echten Endkunden-, Beschäftigten-, Formular-, Shop- oder CRM-Daten. Bitte stellen Sie ausschließlich synthetische Daten ohne Personenbezug bereit.

5.3 Verbindliche Termine und der Projektbeginn werden im Einzelangebot festgelegt. Voraussetzung für den Beginn sind die dort bezeichneten Mitwirkungen sowie, soweit eine Vorauszahlung wirksam vereinbart und fällig ist, deren Zahlung. Fehlt eine erforderliche Mitwirkung, informieren wir den Kunden über die Behinderung und die absehbaren Folgen. Termine verschieben sich nur, soweit und solange die Verzögerung die Leistung tatsächlich beeinträchtigt, zuzüglich einer erforderlichen angemessenen Wiederanlaufzeit. Zusätzliche Vergütung entsteht nicht automatisch; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Änderungen und Zusatzleistungen

6.1 Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs prüfen wir auf Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine. Der Kunde erhält dazu ein ergänzendes Angebot. Die Änderung wird erst nach Vereinbarung umgesetzt. Bis dahin bleibt der bisherige Leistungsumfang maßgeblich, soweit seine Fortführung zumutbar ist.

6.2 Die Herstellung des bereits vereinbarten Zustands und die Beseitigung von Mängeln sind keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen. Drittanbieterentgelte, Lizenzen oder laufende Kosten werden nicht ohne vorherige Vereinbarung für den Kunden ausgelöst.

7. Übergabe und Abnahme von Werkleistungen

7.1 Fertige Werkleistungen stellen wir zur Prüfung anhand der vereinbarten Leistungsbeschreibung und Abnahmeliste bereit und fordern den Kunden zur Abnahme auf. Für den KI-Check sind die vereinbarten Berichtsinhalte maßgeblich, für Sprints die vereinbarten Seiten, Funktionen und Testfälle. Der Kunde erklärt die Abnahme oder benennt die festgestellten Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; deren Beseitigung bleibt geschuldet.

7.2 Ein Werk gilt nach § 640 Abs. 2 BGB auch als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Die Frist richtet sich nach Umfang und Prüfaufwand und wird in der Abnahmeaufforderung konkret genannt. Wir weisen dort auf diese Rechtsfolge hin. Schweigen ohne eine solche Aufforderung und Frist genügt nicht. Ein Einwand innerhalb der Frist muss nicht bereits als wesentlicher Mangel bewiesen sein, um die Fiktion zu verhindern.

7.3 Gesetzliche Regeln zur ausdrücklichen oder schlüssigen Abnahme bleiben unberührt. Dienstleistungsanteile unterliegen keiner Abnahme.

8. Vergütung und Zahlung

8.1 Es gelten die im Einzelangebot vereinbarten Entgelte. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Gesetzliche Sonderfälle, insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen, werden in der Rechnung berücksichtigt.

8.2 Bei Werkleistungen wird die Vergütung nach Abnahme und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig und ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eintritt beider Voraussetzungen zu zahlen. Vorauszahlungen sind nur geschuldet, soweit sie gesondert wirksam vereinbart wurden. Ohne eine solche Vereinbarung begründen diese AGB keine Anzahlungspflicht. Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen für nachgewiesene erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

8.3 Bei vereinbarten Monatsleistungen wird das Entgelt für den jeweiligen Leistungsmonat im Voraus abgerechnet. Es ist zu Beginn des betreffenden Leistungsmonats fällig, frühestens jedoch sieben Kalendertage nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung. Der erste Leistungsmonat beginnt am vereinbarten Vertragsbeginn. Jeder weitere beginnt am entsprechenden Tag eines Folgemonats, jeweils bezogen auf den ursprünglichen Vertragsbeginn; fehlt dieser Tag, am letzten Tag dieses Monats. Ein Leistungsmonat endet mit Ablauf des Tages vor Beginn des nächsten. Abweichende Abrechnungszeiträume werden im Einzelangebot festgelegt.

8.4 Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte des Kunden bleiben bestehen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Eine Einstellung laufender Leistungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger Ankündigung, soweit diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

9. Nutzungsrechte und Drittbestandteile

9.1 Soweit entsprechende Rechte bestehen und uns zustehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der Vergütung für das betreffende Arbeitsergebnis ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck. Bei einer Website umfasst dies insbesondere deren Betrieb, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung; bei Software deren vereinbarten betrieblichen Einsatz, Sicherung und Bearbeitung. Der Kunde darf hierzu Dienstleister einsetzen und ihnen die erforderliche Nutzung gestatten. Eine Weitervermarktung als eigenständiges Produkt oder ausschließliche Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Monatsleistungen ist die Zahlung für den betreffenden Leistungszeitraum maßgeblich, nicht die Bezahlung zukünftiger Monate.

9.2 Vor vollständiger Zahlung darf der Kunde die bereitgestellten Ergebnisse zur Prüfung und Abnahme verwenden; ab Abnahme ist auch der Betrieb im vereinbarten Umfang gestattet. Gerät der Kunde mit der Vergütung in Verzug und bleibt eine angemessene Nachfrist erfolglos, können wir diese vorläufige Betriebsgestattung bis zur Zahlung widerrufen; gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Bereits vorhandene Rechte an eigenen Materialien des Kunden bleiben bei ihm. Allgemeine Methoden, Vorlagen und wiederverwendbare Bausteine dürfen wir weiterverwenden, soweit dabei keine vertraulichen Inhalte oder Rechte des Kunden verletzt werden.

9.3 KI-erzeugte Bestandteile können mangels persönlicher geistiger Schöpfung ohne urheberrechtlichen Schutz sein; ausschließliche Rechte und die Einzigartigkeit solcher Bestandteile werden nicht zugesagt. Wir legen wesentliche KI-erzeugte Bestandteile bei Übergabe offen. Die vereinbarte Prüfung und unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung entfallen durch den KI-Einsatz nicht.

9.4 Für Open-Source-Software und andere Drittbestandteile gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Wir dokumentieren bei Übergabe die wesentlichen Komponenten, Lizenzen und einzuhaltenden Hinweise. Soweit diese Lizenzen eigene Nutzungsrechte gewähren, werden diese durch unsere Zahlungsklausel nicht eingeschränkt. Bestandteile, deren Lizenz die vereinbarte Nutzung einschränkt oder besondere Offenlegungspflichten für den Kundencode auslöst, setzen wir nur nach vorheriger Abstimmung ein. Übergabeumfang, Quellcode und bearbeitbare Dateien werden im Einzelangebot festgelegt; die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Unterlagen stellen wir in jedem Fall bereit.

10. KI-Werkzeuge und Kundendaten

10.1 Wir arbeiten mit KI-Werkzeugen von OpenAI und Anthropic. Dabei verarbeiten wir Ihre geschäftlichen Angaben und die Ihrer Ansprechpartner. Daten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten, zum Beispiel Daten Ihrer Kunden oder Mitarbeitenden, sowie besonders schutzwürdige Daten geben wir nicht in diese Werkzeuge. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie das nicht wünschen, sagen Sie es uns bitte vor Auftragsbeginn. Der Kunde und betroffene Ansprechpartner können dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen. Wir stoppen dann die weitere Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Angaben in diesen Werkzeugen und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Betroffenenrechte bleiben unberührt.

10.2 Die Nutzung von KI ersetzt keine fachgerechte Prüfung. Wir machen gegenüber dem Kunden kenntlich, wenn ein automatisiertes System selbst mit ihm kommuniziert. Personenbezogene Daten werden nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage und über hierfür geeignete Verfahren verarbeitet. Diese AGB sind weder eine datenschutzrechtliche Einwilligung noch ein Ersatz für eine erforderliche Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.

10.3 Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten sollen, bedarf es vor Beginn dieser Verarbeitung einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragnehmerregelungen und gegebenenfalls Garantien für Drittlandübermittlungen. Die Bereitstellung von Echtdaten ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag hebt den Ausschluss echter Auftragsdaten aus unseren KI-Werkzeugen und aus Bau und Tests nicht auf.

10.4 Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Strafdaten, Ausweise und Bankkartendaten sind nicht zur Bearbeitung einzureichen. Gehen unzulässige Daten dennoch ein, begrenzen wir den Zugriff und klären einen zulässigen Rückgabe-, Sperr- oder Löschweg. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Eine bestimmte Löschfrist für sämtliche Systeme und Drittanbieter wird hiermit nicht zugesagt.

11. Vertraulichkeit und Referenzen

11.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen der anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und gewähren Zugriff nur, soweit hierfür ein zulässiger Bedarf besteht. Eingesetzte Personen und Dienstleister sind angemessen zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Gesetzliche Datenschutz- und Geheimnisschutzpflichten bleiben bestehen; eine Vertraulichkeitszusage allein erlaubt keine Weitergabe an KI-Anbieter.

11.2 Dies gilt nicht für nachweislich bereits rechtmäßig bekannte oder öffentlich bekannte Informationen, rechtmäßig von Dritten erlangte oder unabhängig entwickelte Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorab informiert. Die Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

11.3 Die Nennung des Kunden als Referenz, die Nutzung von Namen, Logos, Screenshots oder Projektergebnissen zu Werbezwecken und ein Hinweis „FORGED BY“ mit Verlinkung auf https://obholz.solutions erfolgen ausschließlich mit gesonderter Zustimmung des Kunden zum konkreten Umfang. Aus dem Vertrag oder der Abnahme folgt keine solche Zustimmung. Umfang, Dauer und gegebenenfalls Widerrufsmöglichkeiten werden gesondert festgelegt.

12. Mängelrechte

12.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Der Kunde beschreibt festgestellte Fehler möglichst nachvollziehbar und ermöglicht die erforderliche Prüfung und Nacherfüllung. Eine besondere Ausschlussfrist für Mängelanzeigen wird nicht vereinbart.

12.2 Wir erhalten Gelegenheit zur Nacherfüllung im gesetzlichen Umfang. Gesetzliche Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen bestehen. Für Schadensersatz gilt ergänzend Abschnitt 13.

12.3 Bei Dienstleistungsanteilen gelten die gesetzlichen Rechte bei Pflichtverletzungen. Eine fehlende wirtschaftliche Wirkung ist für sich genommen kein Mangel. Verantworten wir einen Fehler, wird unsere Verantwortung nicht pauschal auf KI- oder Drittanbieter abgewälzt.

13. Haftung

13.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. Diese AGB beschränken nicht Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO.

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss als typische Folge der Pflichtverletzung vorhersehbar war. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Fälle des Absatzes 13.1 bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.

13.3 Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie begrenzen weder vereinbarte Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche noch gesetzliche Rücktritts- und Minderungsrechte. Eine Begrenzung auf den Auftragswert, eine Versicherungssumme oder tatsächlich gezahlte Versicherungsleistungen wird nicht vereinbart.

14. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

14.1 Laufzeit, etwaige Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist gesondert vereinbarter Monatsleistungen werden im Einzelangebot festgelegt. Diese AGB begründen für sich allein weder eine Monatsleistung noch eine Mindestlaufzeit. Fehlt eine wirksame abweichende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regeln zu Laufzeit und Kündigung. Die Abrechnungszeiträume bestimmen sich nach Abschnitt 8.3.

14.2 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt, insbesondere nach §§ 314 und 627 BGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Für Werkverträge bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte einschließlich §§ 648 und 648a BGB bestehen. Die Richtungs-Garantie nach Abschnitt 4 geht für ihren Anwendungsfall vor.

14.3 Bei Vertragsende geben wir die nach dem vereinbarten Umfang geschuldeten Arbeitsergebnisse, Unterlagen und Kundeneigentum heraus. Die Nutzungsrechte richten sich nach Abschnitt 9. Ein Zusatzentgelt für eine notwendige vereinbarte Übergabe entsteht nicht allein wegen der Kündigung. Vorausbezahlte, nach wirksamer Vertragsbeendigung nicht mehr geschuldete Leistungszeiträume werden abgerechnet und überzahlte Beträge erstattet. Bei Auftragsverarbeitung gelten die vereinbarten Rückgabe- und Löschregeln unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbares Recht bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein ausschließlicher Gerichtsstand wird in diesen AGB nicht vereinbart.

15.2 Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht einbezogen, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel ersetzt.

15.3 Diese AGB stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; eine abweichende individuelle Vereinbarung bleibt möglich.